22.05.2021
Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch schließen National Roaming Agreement ab
Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch haben ihre künftige Zusammenarbeit in einem National Roaming Agreement (NRA) langfristig geregelt und am 21. Mai 2021 einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Die von 1&1 Drillisch initiierten noch laufenden Price Review-Verfahren werden als Teil der Gesamteinigung mit dem Vertragsschluss nicht weiter verfolgt.
Mit dem Vertragsschluss setzen die Unternehmen ihre langfristige Partnerschaft wie geplant auf eine neue vertragliche Basis. Mit dem NRA sichert sich Telefónica Deutschland langfristig werthaltige Umsatzströme.
„Die langfristig angelegte Fortsetzung unserer Partnerschaft über das nun wie geplant unterzeichnete National Roaming-Abkommen sorgt für Planungssicherheit. Mit den signifikanten Erlösen aus dem Abkommen werden wir unser O2 Netz weiter stärken und unseren Ausbau nochmals beschleunigen. Die Vereinbarung stellt zudem sicher, dass sich unsere Netz-Investitionen in ländlichen Gebieten deutlich schneller als bislang geplant amortisieren“, sagt Telefónica Deutschland CEO Markus Haas.
Im NRA sind die kommerziellen Eckpunkte des Telefónica Deutschland NRA-Angebots, das 1&1 Drillisch am 15. Februar 2021 verbindlich angenommen hatte, erfolgreich umgesetzt worden.
- Das NRA hat eine anfängliche Laufzeit von fünf Jahren, rückwirkend ab 1. Juli 2020, und kann zweimal verlängert werden. Zunächst hat 1&1 Drillisch eine Option zur Verlängerung bis Mitte 2029, für die Zeit danach ist eine weitere Verlängerung im Verhandlungswege um bis zu 5 Jahre möglich.
- Die kommerziellen Bedingungen der anfänglichen Vertragsperiode sind unter dem erwartet signifikanten Wachstum des Mobilfunkverkehrs im Netz von Telefónica Deutschland definiert. Wie in den Fusionsauflagen festgelegt, leiten sich die Preisstrukturen des NRA aus dem MBA MVNO-Vertrag ab; im Wesentlichen eine Kombination aus Stückpreisen und vorab festgelegten Abnahmevolumina. 1&1 Drillisch kann die Abnahmevolumina künftig mehrmals im Jahr in vertraglich definierten Grenzen reduzieren oder erhöhen. Ein Preisüberprüfungsmechanismus kann einmal im Jahr von 1&1 Drillisch initiiert werden.
- Das National Roaming umfasst die verfügbare 2G-/3G-/4G-Netzabdeckung, während MBA MVNO-Leistungen unverändert die verfügbare 2G-/3G-/4G-/5G-Netzabdeckung von Telefónica Deutschland beinhalten. Ab dem 01.01.2026 gelten Zugangsbeschränkungen zum 4G-Mobilfunknetz der Telefónica Deutschland in vertraglich festgelegten Gebieten.
- Nach Abschluss eines vertraglich festgelegten Zeitraums, in dem die 1&1 Drillisch Bestandskunden auf das 1&1 Drillisch Netz migriert werden, erfolgt die 5G-Versorgung dieser Kunden ausschließlich über das 5G-Netz von 1&1 Drillisch.
- Bis zum Abschluss der Bestandskundenmigration von 1&1 Drillisch laufen die National Roaming- und MBA MVNO-Dienste parallel. Für beide Dienste gelten die im NRA festgelegten kommerziellen Bedingungen.
Von: Katja Hauß
Katja Hauß ist Pressesprecherin für Regulierungs- und Rechtsthemen sowie für den Customer Service. Sie ist seit 2005 im Bereich Corporate Communications von O2 Telefónica tätig. Dort hat sie zuerst in der internen Kommunikation verschiedene Kanäle verantwortet und anschließend in der Pressestelle große Kommunikationsprojekte wie den Börsengang, den Zusammenschluss mit E-Plus oder die Frequenzauktion 2019 maßgeblich mitgestaltet.
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