Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG hat die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss, einen Vergütungsausschuss, einen Vermittlungsausschuss, einen Nominierungsausschuss sowie ein Related Party Transactions Komitee. Die Besetzung der ständigen Ausschüsse ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
Ausschüsse des Aufsichtsrats
AusschussMitgliederAufgabe
Prüfungsausschuss
  • Michael Hoffmann (Vorsitzender, unabhängiger Finanzexperte)
  • Martin Butz
  • Ernesto Gardelliano (Finanzexperte)
  • Thomas Pfeil (Finanzexperte)
  • Stefanie Oeschger
  • Dr. Jan-Erik Walter
Hauptausschuss, der für die Überwachung des Rechnungs­legungs­prozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll­systems, des Risikomanagement­systems, des internen Revisions­systems und die Abschluss­prüfung sowie Compliance (einschließlich u.a. der Informations­sicherheit und des Datenschutzes) zuständig ist
Vergütungs­ausschuss
  • Michael Hoffmann (Vorsitzender)
  • María García-Legaz Ponce
  • Cansever Heil
  • Dr. Jan-Erik Walter
Hauptausschuss, der für die Vorbereitung von allen Gremienvergütungsthemen zuständig ist und diesbezüglich Empfehlungen an den Aufsichtsrat ausspricht
Vermittlungsausschuss
  • Peter Löscher (Vorsitzender)
  • Julio Linares Lopéz
  • Thomas Pfeil
  • Barbara Rothfuß
Der gesetzlich vorgeschriebene Ausschuss spricht Empfehlungen an den Aufsichtsrat bezüglich Vorstandskandidaten aus, falls keine ausreichende Zustimmung für die verfügbaren Kandidaten erreicht werden konnte
Nominierungsausschuss
  • Peter Löscher (Vorsitzender)
  • Pablo de Carvajal González
  • Ernesto Gardelliano
  • Jaime Smith Basterra
Der Ausschuss spricht Empfehlungen an den Aufsichtsrat betreffend geeignete Kandidaten für die Anteilseignerseite für den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung aus
Related Party Transactions Komitee
  • Peter Löscher (Vorsitzender)
  • Michael Hoffmann
  • Pablo de Carvajal González
  • Christoph Heil
  • Barbara Rothfuß
Der Ausschuss überwacht und beschließt über bestimmte Transaktionen mit verbundenen Unternehmen, insbesondere über Transaktionen mit verbundenen Unternehmen gemäß § 111 a, b AktG