Partner für Antennenstandorte
Im O2 Mobilfunknetz möchten wir eine breite Grundversorgung, eine hohe Sprachqualität und sehr gute Erreichbarkeit gewährleisten. Hier können Sie uns unterstützen.
Um ein qualitativ hochwertiges Mobilfunknetz zu betreiben, sollten sich die Mobilfunksendeanlagen möglichst nah bei ihren Versorgungsgebieten befinden. Dafür suchen wir immer wieder neue Standorte.
Wenn Sie uns einen ungenutzten Teil Ihres Grundstücks bzw. Hauses für den Betrieb unserer Antennen zur Verfügung stellen, erhalten Sie im Gegenzug langfristige und regelmäßige Mietnahmen. Wir übernehmen die zugehörigen rechtlichen Abstimmungen mit der zuständigen Kommune.
Die Eckpunkte
Für den Betrieb unserer Funkstationen benötigen wir:
Wir helfen im Vorfeld
Kompakte Systemtechnik – gebäudeschonende Installation
Interesse? Wir freuen uns!
Dann senden Sie uns bitte über das Kontaktformular einige Angaben zu Ihrem Gebäude oder Grundstück. Wir werden dann prüfen, ob der Standort für die Errichtung einer Funkstation geeignet ist. Hier geht’s zum Kontaktformular
Sie sind bereits Partner?
Wenn Sie bereits unser Vertragspartner sind und Fragen zu Ihrem bestehenden Mietverhältnis (für O2 und E-Plus) haben, dann finden Sie hier weiterführende Informationen: Kontakt bei bereits angemieteten Antennenstandorten.
Sie möchten unsere Infrastruktur nutzen?
Wir verfügen über ein deutschlandweites Portfolio an Mobilfunkstandorten. Sie sind daran interessiert, unserer Funkinfrastrukturen z. B. für die Installation Ihrer Empfangs- bzw. Sendetechnik oder für die Anbringung von Werbung zu nutzen? Dann senden Sie uns bitte Ihre Anfrage an: liegenschaften@telefonica.com
Wissenswertes zu Mobilfunksendeanlagen
Mobilfunksendeanlagen werden von der Bundesnetzagentur nach gesetzlichen Vorgaben genehmigt und überwacht. Diese Behörde legt rund um Mobilfunksendeanlagen per Standortbescheinigung einen Sicherheitsabstand fest, der auch bereits bestehende elektromagnetische Felder berücksichtigt, z. B. von wesentlich stärkeren Rundfunksendern.
Außerhalb des Sicherheitsbereichs kann man sich unbedenklich rund um die Uhr aufhalten, da hier die Grenzwerte sehr deutlich unterschritten werden. Wird eine Mobilfunksendeanlage geändert oder erweitert, muss eine Standortbescheinigung beantragt werden; auch die Sicherheitsbereiche werden dann neu durch die Bundesnetzagentur bestimmt.
So werden die Grenzwerte eingehalten
Die Antennen von Mobilfunksendeanlagen geben ihre Sendeleistung in einem schmalen Bündel, ganz ähnlich dem Lichtkegel eines Scheinwerfers oder Leuchtturms ab. Diese Tatsache bewirkt, dass man sich in einem Gebäude unterhalb einer Mobilfunkantenne im sogenannten Funkschatten befindet. Die messbare Feldstärke ist dort sehr gering. Deshalb beträgt der Sicherheitsabstand, den die Bundesnetzagentur für den Bereich unter der Mobilfunksendeanlage festlegt, oft weniger als drei Meter. Diese werden in der Regel bereits durch die Höhe des Stahlträgers, an dem die Mobilfunkantennen befestigt sind, eingehalten.
Schon in wenigen Dutzend Metern Entfernung vor einer Mobilfunksendeanlage werden die Grenzwerte nur noch zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Zusätzlich dämpfen die massiven Wände und Decken eines Gebäudes die Funkwellen. Dort, wo sich Menschen üblicherweise dauerhaft aufhalten, liegen die messbaren Feldstärken der Mobilfunksendeanlagen meistens deutlich unter fünf Prozent des Grenzwertes, gemessen in Watt pro Quadratmeter (die sogenannte Leistungsflussdichte). Dies konnte durch Messungen im Bundesgebiet wiederholt nachgewiesen werden. Auch nach der Einführung neuer Technologien werden die gesetzlichen Grenzwerte weiterhin nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft.
Auch das Informationszentrum Mobilfunk gibt potentiellen Standortvermieter:innen Erläuterungen zu möglichen Standorteigenschaften und zum Hintergrund des Mobilfunkausbaus.
Stand: Januar 2024 |