Hauptversammlung
Ordentliche Hauptversammlung 2024
18. Juni 2024 |
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Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fand am 18. Juni 2024 als virtuelle Hauptversammlung statt. |
Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung |
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 |
Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht 2023 deutsch |
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 |
Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern) 1) Michael Hoffmann Michael Hoffmann bereichert den Aufsichtsrat als unabhängiges Mitglied mit langjähriger Erfahrung in Geschäftsführungspositionen und besonderer Finanzexpertise sowohl in der Rechnungslegung einschließlich Nachhaltigkeitsfragen, Nachhaltigkeitsberichterstattung und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme als auch in der Abschlussprüfung. Er ist seit Oktober 2012 Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Telefónica Deutschland Holding AG. Lebenslauf 2) Julio Linares López Julio Linares López bereichert den Aufsichtsrat mit seiner umfangreichen, nachgewiesenen Netzwerkexpertise und langjährigen internationalen Erfahrung in Führungspositionen in der Telekommunikationsbranche (u.a. ehemaliger COO und stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Telefónica, S.A.). Er ist seit Oktober 2017 Mitglied des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Holding AG. Lebenslauf |
Anmeldeformular (inkl. Unterlagen zu Vollmachten und Weisungen) deutsch InvestorPortal LOGIN zum InvestorPortal |
Satzung deutsch/englisch (Stand Mai 2023) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung 2024 der Telefónica Deutschland Holding AG Mit Großbuchstaben kennzeichnen wir Wahlvorschläge und die Gegenanträge, bei denen Sie direkt unter dem Großbuchstaben auf dem Anmeldeformular oder im InvestorPortal ankreuzen können, wie Sie dazu abstimmen möchten. Die übrigen Gegenanträge, die lediglich Vorschläge der Verwaltung ablehnen, sind nicht mit Großbuchstaben versehen. Sofern Sie diesen Gegenanträgen zustimmen wollen, müssen Sie zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt (TOP) mit Nein stimmen. Die Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie ihre Begründungen geben jeweils die Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen und Verweise auf andere Internetseiten wurden ohne Überprüfung übernommen. Die Telefónica Deutschland Holding AG übernimmt für die Inhalte weder eine Verantwortung noch macht sie sich andere Internetseiten und ihre Inhalte zu eigen. Der Aktionär, Manfred Kratt, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt: Antrag A Kratt, Manfred, Gegenantrag zu TOP 2 |
Hinweise zum Datenschutz |
FAQ deutsch |
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Abstimmende können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an
ir-deutschland@telefonica.com gerichtet werden.
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