Recht auf Auskunft und Datenportabilität

Seite vorlesen
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schafft ab dem 25. Mai 2018 einheitliche europäische Regeln für den Datenschutz, um das Vertrauen der EU Bürger in datenbasierte Innovationen zu stärken und ein harmonisiertes Wirkungsfeld für alle Unternehmen in Europa zu schaffen.
Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) hat bereits sehr hohe Anforderungen an den Datenschutz gestellt, aber durch die Datenschutz-Grundverordnung ändern sich nun unter anderem die Betroffenenrechte der Verbraucher:innen. So bringt die neue Regelung eine erweiterte Rechenschaftspflicht, ausgeweitete Informations- und Transparenzpflichten und strengere Anforderungen an Einwilligungen (Opt-Ins). Hinzu kommt ein Recht auf Auskunft darüber, ob Unternehmen Daten zu ihrer Person verarbeiten, um welche Daten es sich handelt und zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden. Und über das Recht auf „Datenportabilität“ können beispielsweise Sie als Kund:in die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu Telefónica von Ihnen bereitgestellten Daten zu Ihrem Vertrag und Ihren Interessen anfordern, abrufen und mitnehmen. Daneben gibt es u.a. Rechte auf Widerspruch, „Vergessen werden“ und Berichtigung.

Auskunftsersuchen

Um Ihr Auskunftsersuchen zu stellen, füllen Sie bitte das Formular Auskunftsersuchen aus.

Datenportabilität

Die Datenportabilität können unsere Kunden im Online-Portal ihrer jeweiligen Marke anfordern.

Weitere Fragen zum Thema Datenschutz

Darüber hinaus gehende Fragen beantworten wir ihnen hier.