Verlängerung statt Auktion

Bundesnetzagentur muss viele Interessen berücksichtigen

Die Frequenzverlängerung fusst auf einer sicheren Rechtsgrundlage und ist die am besten geeignete Bereitstellungsmethode: Zu diesem Urteil kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Christian Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn. Aus Sicht des renommierten Juristen und Experten für europäisches Recht steht einer Verlängerung der Frequenznutzungsrechte durch die Bundesnetzagentur juristisch nichts im Wege. Er sieht durch einen solchen Schritt weder den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt beeinträchtigt noch die Neutralität der Behörde in Frage gestellt. Auf Basis der geltenden Rechtslage und unter Berücksichtigung übergeordneter politischer und gesellschaftlicher Ziele sei eine Verlängerung als beste Lösung geboten und rechtssicher möglich. Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht sieht Koenig nicht: Unionsrechtlich bestehe ein Vorrang des Fachabwägungsrechts (TKG) vor dem Verfassungsrecht. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte berücksichtige zudem auch bestmöglich das Gemeinwohlinteresse, was flächendeckende mobile Breitbandversorgung angeht.
Die Abwägung aller Interessen sei entscheidend für die Bundesnetzagentur, so Koenig in seinem Gutachten. Das Unionsrecht verlange einen offenen Abwägungsprozess bei bereits zugeteilten Frequenzen. Das neue TKG stelle bei letzteren die Weichen in Richtung Verlängerung. Sprich: Eine rechtlich begründete Präferenz für eine Versteigerung der Frequenzen im Knappheitsfall bestehe seit der jüngsten Reform nicht mehr. Die Bundesnetzagentur fällt die Entscheidung über die Art der Frequenzbereitstellung unabhängig von politischen Weisungen. Unionsrechtlich sei eine Regelverlängerung um fünf Jahre problemlos begründbar. Ziehe man die Laufzeitharmonisierung mit dem Ziel der effizienten Frequenzverwaltung und -nutzung in Betracht, spreche sogar einiges für eine Verlängerung um acht Jahre, heißt es in dem Gutachten. “Wir müssen den Blick nun nach vorne richten. Der Ausbau des Mobilfunknetzes und die weitgehend flächendeckende Versorgung mit 5G sind zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Eine umfassende Verlängerung der Frequenznutzungsrechte ist dafür eine Grundvoraussetzung“, sagt Valentina Daiber, Vorständin Legal & Corporate Affairs von O2 Telefónica.
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