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Mit dem Widerruf der Börsenzulassung ist die Telefónica Deutschland Holding AG von den kapitalmarktrechtlichen Informations- und Publizitätspflichten befreit. Die folgenden Ad-hoc Mitteilungen, Eigengeschäfte von Führungspersonen, Stimmrechtsmitteilungen und Related Party Transactions beziehen sich daher ausschließlich auf den Zeitraum bis zum 18. April 2024.
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