Zusatzbedingungen für Telefónica Partner Programme
Zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke, die Bestandteil des Vertrages zwischen dem jeweiligen Partnernetzwerk und dem Partner sind, gelten im Verhältnis zwischen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (i.F. „Telefónica“) und dem Partner für die Teilnahme am O2 Partner Programm (i.F. „Affiliate-Partner-Programm“) nachfolgende programmspezifische Teilnahmebedingungen. Weichen diese Regelungen von Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke ab, haben diese programmspezifischen Teilnahmebedingungen Vorrang.
1. Definitionen
a) Teilnehmer eines Affiliate-Partner-Programms von Telefónica, die Werbefläche auf Webseiten oder in Newslettern zur Verfügung stellen, werden folgend als „Partner“ bezeichnet.
b) Die zur Bewerbung von Produkten von Telefónica im Rahmen dieser Bedingungen vom Partner genutzten Werbeflächen werden nachfolgend auch nur „Inventar“ genannt.
c) Affiliate-Partner-Programm: Programm, mit dem Partnernetzwerke ihren Partnern ermöglichen, Leistungen von Telefónica unter der Marke „o2“ auf Ihren Seiten zu vermarkten.
2. Anforderungen zur Teilnahme an einem Affiliate-Partner-Programm/Pflichten des Partners
a) Partner müssen voll geschäftsfähig sein.
b) Partner sind verpflichtet, ihr gesamtes Inventar bei der Programmbewerbung anzugeben.
c) Das Inventar darf zu keiner Zeit rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder auf Websites mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten mittels Hyperlink verweisen. Hierunter fallen insbesondere Inhalte, die
- gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung);
- gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend verstoßen, insbesondere indem jugendschutzrelevante Inhalte nicht im Einklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verbreitet werden;
- Schutzrechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-/Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken- und andere Kennzeichenrechte oder allgemeine Persönlichkeitsrechte
- Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen, Alter und/oder rechts-/linksradikalen Gedankenguts oder
- terroristische Inhalte enthalten.
- die Teilnahmebedingungen der gesonderten Aktionen und Angebote von Telefónica zu berücksichtigen und zu befolgen.
- die Rechte dritter Parteien nicht zu verletzen, beispielsweise indem Marken oder Firmenkennzeichen von Wettbewerbern in Verbindung mit dem Affiliate-Partner-Programm ohne deren vorherige ausdrückliche Zustimmung verwendet werden.
- Paid Mail Systemen oder Bezahl-Startseiten
- Webseiten, die Dialer und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren
- Bannernetzwerke/Bannertauschangebote
- Einbuchen in sogenannte Adware-Netzwerke
- Browser-Plugins
- Brandbidding im Keyword-Advertising unter Verwendung von Zeichenfolgen, die von Telefónica geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten
- Die Verwendung von Telefónica Marken (o2, Blau, etc.) inkl. sämtlicher Falschschreibweisen im Search Engine Advertising (SEA) sowie allen weiteren Vermarktungskanälen, die auf einer Einbuchung auf einer oder mehreren externen Seiten resultieren.
- Direct Linking auf eine der Telefónica Websites (z.B. von einer SEA Anzeige oder einer Facebook/Instagram Anzeige aus) ohne vorherige Verlinkung auf die eigene Website
- CookieDropping
- iFrames, Layer, Overlays, PopUps
- Direktwerbung Haustürgeschäfte (vgl. §312 BGB)
- Bewerbung im Schufa-Kontext
- Postview-Tracking
- Das Schalten von Display Ads auf externem Inventar (Display Advertising)
- Cashback- und Gutschein- und sonstige Incentivierungen
- Einbindung von Werbemitteln auf weiteren, nicht in der Programmbewerbung genannten Werbeflächen
- E-Mail-Marketing unter der Berücksichtigung der jeweils aktuellsten Blacklist
- Social Media Ads wie Beispielsweise auf Facebook, Instagram, Twitter, TikTok etc.
- Werbemaßnahmen auf Auktionsplattformen (ebay, shpock, etc.)
- Sammeln von Nutzerbestellungen und nachträgliche Eingabe in den Telefónica-Bestellprozess