EU Roaming Verordnung:Roam like at Home bei Telefónica Deutschland

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Ab dem 15. Juni 2017 gilt die neue Roaming Regelung der EU: Dabei verpflichten sich alle Mobilfunkanbieter in der Europäischen Union, dass ihre Kunden ihren nationalen Tarif für Sprache, SMS und Daten innerhalb der EU ohne zusätzliche Roaming-Aufschläge nutzen können – like at home, wie zuhause. Telefónica Deutschland setzt diese Vorgabe fristgerecht um und ermöglicht den Vertragskunden zu wählen, welche Tariflösung im Ausland für sie die beste ist. Im Urlaub mit Familie oder Freunden verbunden zu bleiben, Fotos und Erlebnisse zu teilen oder wichtige Reiseinformationen jederzeit mobil aufrufen zu können, gehört für viele Reisende zum Ferienerlebnis dazu. Innerhalb der EU ist die Mobilfunknutzung in den vergangenen Jahren sukzessive günstiger geworden. Ab dem 15. Juni fallen im Roam-like-at-Home-Konzept der EU nun endgültig die Zusatzkosten für die Mobilfunknutzung im EU-Ausland weg. Wichtig dabei: Je nach Reiseziel und Nutzerverhalten kann die ideale Tariflösung für Kunden mit Postpaid-Verträgen unterschiedlich aussehen.

Individuell die passende Roaming-Lösung auswählen

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Grundsätzlich können alle Kunden von Telefónica Deutschland ab dem 15. Juni 2017 das neue Roam-like-at-Home-Prinzip nutzen. Prepaid-Kunden werden rechtzeitig und automatisch auf diese Lösung umgestellt. Dies gilt auch für Postpaid-Kunden, die bereits zuvor einen Roaming-Tarif wie den „Roaming Basic“ genutzt haben, der seit 2007 den Vorgaben der EU entspricht. Alle anderen Postpaid-Kunden mit aktuell genutzten individuellen Roaming-Lösungen – zum Beispiel dem „EU Roaming Flat“-Paket - können sich entscheiden, ob sie auf Roam-like-at-home umstellen oder lieber ihr bisheriges alternatives Roaming-Tarifmodell beibehalten möchten. Denn: Dies kann für Kunden von Vorteil sein, die einen Tarif mit speziellen Länderkonditionen in ihrem bisherigen Roaming-Tarifsystem zum Beispiel für Nordamerika nutzen oder sich häufig in der Schweiz aufhalten. Anders als die Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein hat sich die Schweiz nicht der EU-Roaming-Verordnung angeschlossen. Bei Telefónica Deutschland zählt die Schweiz daher ab dem 15. Juni 2017 zur Weltzone 2.

Von: Katja Hauß

Katja Hauß ist Pressesprecherin für Regulierungs- und Rechtsthemen sowie für den Customer Service. Sie ist seit 2005 im Bereich Corporate Communications von O2 Telefónica tätig. Dort hat sie zuerst in der internen Kommunikation verschiedene Kanäle verantwortet und anschließend in der Pressestelle große Kommunikationsprojekte wie den Börsengang, den Zusammenschluss mit E-Plus oder die Frequenzauktion 2019 maßgeblich mitgestaltet.

Weitere Informationen:

Mehr Informationen zu Roam-like-at-Home und zu den Regeln, die es dabei zu beachten gilt, gibt es auf den Webseiten der jeweiligen Mobilfunkmarken, beispielhaft für O2 Kunden unter www.o2online.de/tarife/eu-verordnung.