Namensbeitrag von Valentina Daiber zum Telekommunikationsgesetz:Wir müssen jetzt die richtigen Weichen für unsere digitale Zukunft stellen!

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Valentina Daiber
Namensbeitrag von Valentina Daiber, Vorständin Recht und Corporate Affairs bei Telefónica Deutschland / O2 zur aktuellen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Wenn wir eines brauchen, um als Wirtschaftsstandort in Zukunft erfolgreich zu sein, dann ist es eine erstklassige Infrastruktur für Telekommunikationsleistungen. Die Corona-Pandemie hat uns zuletzt deutlich vor Augen geführt, wie essenziell wichtig die Digitalisierung für die gesamte Volkswirtschaft ist. Die Krise hat uns aber auch bewiesen, dass unsere Netze besser sind als ihr Ruf. Sie haben den Stresstest bestanden. Trotz aller Hemmnisse der Vergangenheit. Aber klar: Unsere Infrastruktur könnte noch um ein Vielfaches besser sein. Dazu müssen wir nur jetzt die richtigen Weichen stellen. Für unsere digitale Zukunft! Der Bund muss den Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation (EECC) in deutsches Recht überführen und dafür das Telekommunikationsgesetz grundlegend überarbeiten. Wir können in Deutschland jetzt den rechtlichen Rahmen sinnvoll gestalten, um die beste digitale Infrastruktur zu bauen. Ohne weiße Flecken. Dafür müssen wir nur endlich eines tun: Aus der Vergangenheit die richtigen Lehren ziehen. Und nicht einfach so weitermachen wie bisher!

Geld muss in die Netze fließen

Credits: Henning Koepke / O2 Telefónica
In den vergangenen zwanzig Jahren hat der Staat dem TK-Markt durch Frequenzauktionen insgesamt mehr als 65 Milliarden Euro entzogen - Geld das besser in den Netzausbau investiert wäre.
Konkret heißt das: Wir sollten aufhören, der Telekommunikationsindustrie Milliarden Euro für ein Stück Papier zur Frequenznutzung zu entziehen. Und Jahre später dann feststellen, dass die Netze schlecht sind. Dies ist nämlich lediglich die Konsequenz aus dem Auktionsverfahren, da der Branche dann das Geld beim Ausbau fehlt. Die Unternehmen der Branche können jeden Euro nur einmal investieren. Entweder in den Erwerb ihrer „Licence to operate“ oder in den Ausbau. Beides geht nicht. Deshalb brauchen wir dringend einen Kurswechsel. Der Gesetzgeber hätte mit der TKG-Novelle die Möglichkeit eine neue Richtung einzuschlagen. Aber anstatt jetzt auf alternative Verfahren bei der Frequenzvergabe zu setzen, will die Bundesregierung Auktionen als bevorzugtes Modell weiter festschreiben. Und das, obwohl der europäische Gesetzgeber mehr Flexibilität bei Vergabeverfahren erlaubt. Dabei zeigen Studien, dass Länder mit niedrigen Lizenzgebühren über eine deutlich bessere Netzversorgung als Länder mit hohen Lizenzgebühren verfügen. Beispielsweise hat Frankreich Frequenzen lediglich gegen Ausbauzusagen verlängert. In Deutschland sind wir dabei auf dem besten Weg, in bekannten Schemata verhaftet zu bleiben. In den vergangenen zwanzig Jahren hat der Staat dem Markt durch Auktionen insgesamt mehr als 65 Milliarden Euro entzogen. Zwar werden nun fünf Milliarden durch einen Infrastrukturfonds zumindest teilweise zurück an die Branche gegeben. Einfacher und schneller wäre es aber, die Investitionsmittel der Netzbetreiber von Anfang an in den Netzausbau anstatt in die Staatskasse zu lenken. Denn nur mehr Investitionen in den Ausbau oder die Verbesserung der technologischen Infrastruktur führen zu besseren Netzen.

Verbraucher bevorzugen lange Vertragslaufzeiten

Genauso führt mehr Angebotsvielfalt zu mehr Kundenzufriedenheit. Deshalb ist die politische Debatte um kürzere Vertragslaufzeiten ein weiteres Thema, mit dem das TKG endlich Schluss machen muss. Zurecht akzeptiert die EU einen 24-Monatszeitraum. Der deutsche Gesetzgeber sollte dem nur auch folgen. Wir erleben es jeden Tag, dass sich die Mehrheit unserer Vertragskunden bewusst für Tarife entscheiden, die 24 Monate und nicht kürzer laufen. Sie schätzen die Preisstabilität über zwei Jahre. Und sie wollen davon profitieren, dass sie durch Kombi-Verträge bei den Endgeräten sparen. Außerdem: Alle Anbieter im Mobilfunk und Festnetz sind längst dazu verpflichtet, mindestens einen Tarif mit einer 12-monatigen Laufzeit anzubieten. Kunden haben heute schon die freie Wahl zwischen Angeboten für 24, 12 oder noch weniger Monate. Oder sie nehmen einen Prepaid-Tarif und binden sich überhaupt nicht. 24-monatige Vertragslaufzeiten pauschal zu verbieten, wäre also zum Nachteil der Verbraucher. Das kann nicht die Absicht sein. Wird aber von Teilen der Bundesregierung für das TKG gefordert.

Rechtsrahmen für mehr Investitionen schaffen

Unabhängig davon, was nach dem parlamentarischen Prozess tatsächlich im überarbeiteten TKG stehen wird: Das Umsetzen der Regeln für unsere 47 Millionen Kunden kostet Zeit. Wir müssen in den Tiefen unserer IT-Systeme eingreifen, unsere Programme anpassen und unzählige Details berücksichtigen. Ab dem Moment, an dem das Gesetz in Kraft tritt, brauchen wir daher eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Auch das ist so noch nicht eindeutig geregelt. Die Stoßrichtung aller rechtlichen Regelungen muss darauf abzielen, maximale Investitionen in den Infrastrukturausbau zu ermöglichen. Als Anbieter, der die meisten Menschen in Deutschland mit Mobilfunk verbindet, sehen wir uns hier in einer besonderen Verantwortung. Daher appellieren wir mit Nachdruck an die Politik, sich mit allen Beteiligten eng auszutauschen. Nur gemeinsam können wir einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen schaffen – für eine beschleunigte Digitalisierung und damit für den Erfolg in Wirtschaft und Gesellschaft.

Weitere Informationen

Auf unserer 5G-Netzinfoseite finden Sie alle Informationen zum neuen Mobilfunkstandard.